Das Konzept - Miteinander-Füreinander e.V.

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Das Konzept

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Konzept der ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Demenz-Wohngemeinschaften sind eine neue Wohnform, bei der die Angehörigen die Kontrolle und Verantwortung behalten. Die Menschen mit Demenz leben als Mieter in einer Gruppe von maximal 12 Personen (PfleWoqG 1.Teil Art. 2(4)), sie ist ihr „neues Zuhause“. Zum Zwecke der Qualitätssicherung durch die  Angehörigen wurde ein „Praxisleitfaden für die Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften“ erstellt, erhältlich unter
https://www.stmgp.bayern.de/pflege/ambulant-betreute-wohngemeinschaften/

Eigenengagement

Für eine gelungene Alltagsgestaltung und ein angenehmes Wohnumfeld sorgt eine Mischung aus Eigenengagement der Angehörigen, einem speziell vom Angehörigen-Gremium abgestimmtem Betreuungskonzept und hauswirtschaftlicher Unterstützung. Wo es zusätzlich notwendig ist, übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die täglichen Leistungen der Behandlungs- und Grundpflege. Sowohl Betreuungs- als auch Pflegedienst genießen lediglich Gaststatus.

Angehörigen-Gremium
Verantwortlich für Planung und Gestaltung sind die Angehörigen bzw. gesetzlich bestimmte Betreuer, die sich zu diesem Zweck im sog. „Angehörigen-Gremium“ zusammenschließen. Unterstützt durch eine erfahrene Moderation werden in regelmäßigen Sitzungen alle notwendigen Dienstleistungen inkl. Betreuungs- und Pflegekonzept verhandelt, beschlossen und in benötigter Art und Umfang bei  Dienstleistungsanbietern beauftragt, sowie der Tagesablauf gestaltet. Dieser „normale“ Alltag berücksichtigt die speziellen Bedürfnisse,  Biographien, Vorlieben der Mieter und soll ein Leben „wie zu Hause“  ermöglichen. Selbstverständlich können die Mieter auch bei steigendem  Pflegebedarf Teil der Gemeinschaft bleiben und bis zu Ihrem Tode in der WG wohnen.

Das Angebot der Ambulant betreuten Wohngemeinschaften richtet sich an Betroffene und deren Angehörige, die eine Alternative zum Pflegeheim und die Unterstützung einer umfangreichen Betreuung suchen. Diese alternative Wohnform ist gut geeignet für Menschen, die sich in einem familienähnlichen sozialen Umfeld wohl fühlen und diesen Bezug auch gerne erhalten möchten. Für ein funktionierendes Konzept wird eine aktive Mitgestaltung durch Angehörige / Betreuer ausdrücklich gewünscht. Sie sollten daher mehrheitlich in räumlicher Nähe zur WG leben. Die Bereitschaft und Zeit zur aktiven Mitgestaltung in der WG wird vorausgesetzt. Das Gremium trägt die Verantwortung für die WG.

Zusammensetzung des Gremiums
Das Gremium der Selbstbestimmung wird aus jeweils einem Vertreter/in desjeweiligen Mieters gebildet, wenn er /sie sich selbst nicht mehr vertreten kann. Eine Rechtsform mit entsprechender Satzung ist vom Gremium festzulegen. Die Unteraufgaben im Gremium werden verteilt z.B. Kassenwart, Schriftführer, etc. und in regelmäßigen verpflichtenden Sitzungen wird die Organisation und Gestaltung der Wohngemeinschaft besprochen und entschieden. Das Gremium entscheidet dabei auch über alle Dienstleistungsanbieter, Art und Umfang des Anbietereinsatzes und, inwieweit Aufgaben der Innengestaltung, Reinigung und Organisation der WG durch die Angehörigen selbst übernommen bzw. an externe Dienstleister (z.B. Hausmeister, Gartenpfleger) vergeben werden können. Auch über die Vergabe von Plätzen in der Wohngemeinschaft entscheidet das Gremium (ggf. mit Unterstützung des Pflege- und Betreuungsdienstes, wenn medizinische Aspekten zu berücksichtigen sind) - der Vorstand der Genossenschaft hat ein Vetorecht.

Kosten
Die Kosten  einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft sind bei qualitativ guter Betreuung und Pflege vergleichbar mit stationären Pflege-Einrichtungen. Sie setzen sich zusammen aus Miete, Nebenkosten, Verpflegung, Betreuung, Pflege, Anschaffungen und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Engagement der Angehörigen können diese Kosten durch die Einbringung von  Eigenleistungen deutlich gesenkt werden.

Ist eine Pflegestufe sowie ein „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“ anerkannt, zahlt die Pflegeversicherung Zuschüsse für Sachleistungen (je nach Stufe) genauso wie in der ambulanten Versorgung zu Hause. Erhält der Mieter zusätzliche „niederschwellige Leistungen“ z.B. Nachmittagsgestaltung in einer betreuten Gruppe, können weitere finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden.

Wohnraumförderung
Die  Wohngemeinschaften sind als „besondere Wohnformen“ im Rahmen der  Wohnraumförderung als EOF I-Wohnungen durch die Regierung des Freistaates Bayern gefördert. Dadurch sind nicht nur die Mieten geringer; im Falle von Sozialhilfebedarf ist die Förderfähigkeit bereits sichergestellt.

Externe Moderation
Begleitet werden  Mieter und das Angehörigen-Gremium in der Anfangsphase durch eine neutrale externe Moderation. Sie überwacht die Qualität und berät das Gremium in organisatorischen, rechtlichen und gestaltenden Aufgaben. Gleichzeitig hilft sie die Interessen der Mieter zu wahren. Das Gremium wird in regelmäßigen Sitzungen und auf Wunsch auch mittels Schulungen auf die vielfältigen Aufgaben in der Wohngemeinschaft vorbereitet. Bei der Auswahl des Betreuungs- /Pflegedienstes und den notwendigen Vertragsverhandlungen steht die Moderation nur beratend zur Seite. Das Gremium entscheidet, welche Tätigkeiten von den Angehörigen selbst übernommen werden (z.B. Einkauf, Apothekenfahrten) und welche Aufgaben  an externe Dienstleister und Betreuungskräfte zu vergeben sind (z.B. Reinigung, Therapie). Gremienaufgaben wie Sprecher, Schriftführer und Kassenwart sind dabei stets nur innerhalb des Gremiums zu vergeben.

Pflegedienst
Für die ergänzende Versorgung ist immer ein Vertrag mit einem Ambulanten Pflegedienst zu vereinbaren. Dieser stellt eine 24h-Rufbereitschaft, die Versorgung nach SGB V und XI mit Fachkräften und die Präsenz einer Pflegekraft für den Tag- und Nachtdienst sicher. Bei der Auswahl der Betreuungskräfte ist auf eine solide Ausbildung und praktische Erfahrung der Betreuer/Innen im Umgang mit dementiell Erkrankten zu achten.

Der Unterschied
Die  Besonderheit einer Wohngemeinschaft liegt in der „Normalität“. Alltagsorientierte Abläufe statt „Pflegebetrieb“ bestimmen die Tagesgestaltung. Je nach Wunsch und Möglichkeit sind die Mieter daher in die Alltagsaufgaben einzubinden oder zumindest in deren Umfeld sozial zu integrieren (z.B. gemeinsam Kochen, Zeitung vorlesen).
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